Aktuelle Information zur Unterstützung der Ausbildung im Investitionspaket NRW

Die Corona-Krise wirkt sich auch massiv auf den Ausbildungsmarkt aus. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben nun Maßnahmen zur Bewältigung der enormen Herausforderungen für das Ausbildungsjahr 2020/2021 getroffen.

Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen (Anlage).

Die Landesregierung hat am gleichen Tag den Landtag über die von ihr beschlossenen Maßnahmen für ein Investitionspaket NRW unterrichtet. In einer Pressemitteilung informierte der Ministerpräsident u.a. darüber, dass Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sowie überbetriebliche Ausbildungsstätten unterstützt werden. Ergänzend zu den Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes soll sich diese Unterstützung des Landes im Ausbildungsbereich auf folgende Themen beziehen: 

Ausbildungsbetriebe:

Bis zu 25 Mio. Euro werden von der Landesregierung NRW bereitgestellt, um Ausbildung zu fördern und durch geeignete Maßnahmen einem Einbruch neu abgeschlossener Ausbildungsverträge in Nordrhein-Westfalen im Ausbildungsjahr 2020/2021 entgegenzuwirken. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist das für die Umsetzung zuständige Ressort und bereitet die Umsetzung in Abstimmung mit den Partnern im Ausbildungskonsens vor.

Überbetriebliche Bildungsstätten: 

Die Landesregierung stellt Mittel für die schließungsbedingten Einnahmeausfälle der Träger von ESF-Maßnahmen zur Verfügung. Dies betrifft auch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten von Handwerk, Industrie und Handel, in denen die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, die Meistervorbereitungslehrgänge sowie der fachpraktische Teil der geregelten Fortbildung stattfinden. Hierfür hat das MAGS bereits im April ein Umsetzungskonzept erarbeitet und abgestimmt, das mit den betroffenen Trägern umgesetzt wird.